Energieausweis
Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis ist Pflicht !
Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung und somit die Einführung des Energieausweises für den Gebäudebestand verabschiedet. Mit der EnEV 2007 wird die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in nationales Recht umgesetzt. Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, muss dem potenziellen Interessenten den Energieausweis zugänglich machen. Dieser wird dann nach Ausstellung 10 Jahe Gültigkeit behalten.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis sind miteinander nicht zu vergleichen!
Die beiden Varianten legen unterschiedliche Bezüge zugrunde, die im Folgenden genauer beschrieben werden. Alle Kennwerte beziehen sich auf die sogenannte Gebäudenutzfläche um eine Vergleichbarkeit der Gebäude zu erzielen; dabei liegt die Wohnfläche in der Regel niedriger als die Nutzfläche.
Bedarfsausweis:
Beim Bedarfsausweis wird unabhängig vom Nutzerverhalten die energetische Qualität des Gebäudes bewertet. Die Gebäude- und Anlagentechnik wird unabhängig vom Standort und der Witterung betrachtet und macht das Gebäude somit mit anderen Gebäuden vergleichbar. Es werden zum Beispiel für die Innentemperatur, den Luftwechsel und den Warmwasserbedarf standardisierte Werte einbezogen. Ein leerstehendes Gebäude und ein hoch beheiztes Gebäude, die aber in Art und Weise bautechnisch gleich sind, erreichen somit identische Werte.
Verbrauchsausweis:
Bei größeren Gebäuden mit vielen Wohneinheiten ist davon auszugehen, dass sich das unterschiedliche Nutzerverhalten wieder kompensiert. Es sind jedoch auch häufig Abweichungen von über 200% des Energieverbrauchs unter den einzelnen Wohneinheiten feststellbar.
Der Energieausweis für Wohngebäude besteht aus vier bis fünf Seiten.
1. Seite: Angaben zum Gebäude (Baujahr, Wohneinheiten, Gebäudenutzfläche, Foto...)
2. Seite: Energiebedarf mit energetischen Kennwerten zum Gebäude, Primär- und
Endenergiebedarf, CO2-Emissionen, verschiedene Vergleichswerte
(nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt)
3. Seite: Jährlicher gemessener Energieverbrauch des gesamten Gebäudes mit
Vergleichswerten und der Witterungsbereinigung (nur beim Verbrauchsausweis
ausgefüllt)
4. Seite: Erläuterung und Beschreibung der enthaltenen Fachbegriffe
5. Seite: Ausgabe von zwei Maßnahmenempfehlungen zum Gebäude mit
Variantenvergleich (nur beim Bedarfsausweis möglich)