Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Energieberatung Ammer-Lech-Loisach kurz Energieberatung ALL genannt.
1.2 Sollten Beratungsverträge der Energieberatung ALL schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an Energieberatung ALL zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. Weiterhin haftet der Kunde für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
2.2 Energieberatung ALL werden unverzügliche eventuelle Änderungen bekannt gegeben.
2.3 Von Energieberatung ALL erstellte Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft.
3. Datensicherung
3.1 Die von Energieberatung ALL verwerteten Daten werden durch EDV erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese rekonstruierbar aufbewahrt werden (schriftliche Berichte, etc.)
4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen
4.1 Falls keine andere Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, räumt Energieberatung ALL dem Kunden das Recht ein, jeden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.
4.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind Abrechenbar und zu zahlen.
4.3 Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn Energieberatung ALL den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.
5. Rechnungsstellung, Zahlungen
5.1 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
5.2 Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
5.3 Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist Energieberatung ALL berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.
6. Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
6.1 Energieberatung ALL kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und Energieberatung ALL die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von Energieberatung ALL vorübergehend unmöglich machen und die, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, Streik und ähnliche von welchen Energieberatung ALL unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn der für das Projekt vorgesehene Berater ausfällt. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von Energieberatung ALL selbst verursacht worden sind.
6.2 Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist Energieberatung ALL dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung nach Absatz 6.1 für Energieberatung ALL kontinuierlich unmöglich, so ist Energieberatung ALL von der Leistungserbringung befreit.
6.3 Sollten Pflichtverletzungen nach BGB § 280 (Stand 01.08.2002) von Energieberatung ALL zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.
6.4 Rechtliche Beratungen werden nur im Sinne des Auftrages bezgl. der einschlägigen Vorschriften erbracht; diese sind auf Vollständigkeit und Aktualität vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen eingehend von Rechtsberatern/Architekten zu prüfen. Steuerrecht- liche Beratungen sind vom Angebot des Energieberatung ALL ausgeschlossen.
7. Haftungen
7.1 Die Haftung von Energieberatung ALL ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Voll- ständigkeit ist vom Kunden zu erbringen. Ferner wird von Energieberatung ALL keine Haftung für etwaige Schäden aus Pflichtverletzungen gemäß Punkt 3 übernommen.
7.2 Die Haftung von Energieberatung ALL ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
7.3 Haftung für Schäden des Kunden werden von Energieberatung ALL nur übernommen, wenn diese von Energieberatung ALL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.
7.4 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von Energieberatung ALL nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
7.5 Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Energieberatung ALL verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
7.6 Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
8. AGB des Kunden, Recht
8.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden haben gegenüber Energieberatung ALL keine Wirkung, auch dann nicht, wenn Energieberatung ALL diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.2 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.
9. Gerichtsstand/Erfüllungsort
9.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen Energieberatung ALL ist Weilheim i.OB. Für Klagen gegen Kunden von Energieberatung ALL ist der Gerichtsstand ebenfalls Weilheim i.OB; dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Peißenberg.
10. Salvatorische Klausel Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.ügen Sie hier Ihren eigenen Text ein.